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Forum: "Ökumenestrafe?"

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Ökumenestrafe?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marion1959 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 19:16:24

Hat jemand Ahnung, was passieren könnte, wenn an der Schule ein Fachkonferenzbeschluss gefasst wurde, dass in dieser Schule von Klasse 5-10 ein ökumenischer Religionsunterricht statt finden soll? Ich habe gerade zu meinem Entsetzen gelesen, dass eine katholische Reli-Lehrerin gekündigt wurde, weil sie auch ev. Reli-Unterricht gab. Wie steht es in so einem Fall mit Missio und Vokatio??? Marion


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 19:19:53

es interessiert: Dazu hatte ich an anderer Stelle schon diesen Link gesetzt.
http://www.neuepresse.de/niedersachsen/285559.html


Moment!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 19:21:00 geändert: 16.05.2007 19:25:30

Zur Klärung:

Der kathechetischen Lehrkraft wurde nicht gekündigt, weil sie evangelischen RU gegeben hat, sondern weil sie jahrelang Arbeit/Wirtschaft/Technik unterrichtet hat. Klar, dass die Kirche sich ärgert, wenn die von ihnen gestellen und ausgebildeten Leute dann nicht für das eingesetzt werden, für das sie bezahlt werden, sondern auf Kosten der Kirche "fremdgehen".

(Heute auf einer Fortbildung exclusiv aus dem Munde der zweithöchsten Dame in der Ev. Landeskirche gehört! Zitat: "Selbst WENN die Lehrkraft evangelischen Unterricht gegeben hätte - was sie nicht hat -,dann hätten wir uns sicher mit der katholischen Kirche geeinigt und Wege zur Lösung gefunden. Die Zeitungsartikel sind einfach falsch.")

Zur Genehmigung des konfessionsübergreifenden Unterrichtes:
Da muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden mit genauer Begründung und Ablieferung des Schulinternen Arbeitsplanes. Die Schulbehörde wird dort ganz genau Auskunft geben können


Erst habe ich auch gestutzt!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 20:18:25

Selbst wenn der Presseartikel nur teilweise richtig ist, gibt es mehrere Ansatzpunkte.
Die Kirchen in Deutschland haben das Recht (per Staatsvertrag) Lehrern das Unterrichten von Religionsunterricht zu erlauben oder zu verwehren.
Derjenige, der eine Lehrkraft ausbildet und bezahlt, bestimmt auch, was er unterrichten darf. D. H., dass ein kirchlicher MItarbeiter /eine kirchliche Mitarbeiterin z. B. katholischen Religionsunterricht erteilen darf, aber weder evangelischen noch anderen Unterricht, es sei denn im Einvernehmen.
Wenn mein Arbeitnehmer in der von mir bezahlten Arbeitszeit etwas anderes macht, als er meinerseits soll, würde ich ihn auch kündigen!


Konferenzbeschluss in den Papierkorb!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oblong Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.05.2007 23:28:21

Ich kann mich silberfleck nur anschließen: die rechtliche Regelungen sind eindeutig, der von dir erwähnte Konferenzbeschluss, marion1959, widerspricht den entsprechenden Regelungen der Kirchen mit dem Staat. Es gibt nur wenige Unterichtsregelungen, die Eingang ins Grundgesetz gefunden haben; die Konfessionalität des Religionsunterrichtes im christlichen Bereich gehört dazu.
Mein Tipp als langjähriger Fachkonferenzleiter: Vor Konferenzbeschlüssen die grundliegenden (und nur diese!) Regelungen beherzigen!
Liebe Grüße,
oblong


@oblongneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 13:03:06 geändert: 17.05.2007 13:22:50

In Niedersachsen ist konfessionsübergreifender Unterricht durchaus möglich. Dazu bedarf es der Genehmigung der Schulbehörde sowie der beiden Kirchen. Der Antrag muss eingehende Begründung beinhalten sowie den genauen schulinternen Arbeitsplan. In der Regel werden diese Anträge genehmigt.
Ab dem nächsten Schuljahr läuft das bei uns an der Schule und zwar nur für die Jahrgäge 5 und 6. Für die oberen Jahrgäge ist das (bis jetzt) noch nicht möglich.


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 14:35:24

Ich denke schon, dass eine Regelung, wie du sie nennst im Einvernehmen zwischen den Kirchen möglich ist. Außer den betroffenen Kirchen müssen aber auch die Eltern und die entsprechenden Fachlehrer einverstanden sein, da ja Religionsfreiheit besteht.


@silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.05.2007 15:58:40

Jo. Hab ich vergessen. Auch die Eltern müssen einstimmig zustimmen.


Korrektur - sorryneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: marion1959 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.05.2007 22:52:38

Ich muss mich korrigieren, obwohl es an den grundsätzlichen Dingen wohl nichts ändert. Der Fachkonferenzbeschluss (genehmigt von der Schulkonferenz) lautet: ökumenischer Unterricht in den Klassen 5-7 (Begründung: Klassengemeinschaft stabilisieren, Fachlehrer/innenmangel - bitte fragt jetzt nicht nach anderen Konfessionen), dabei aber immer Kurse, die sowohl von einer kath. als auch von einer ev. Lehrkraft abgehalten werden. Eltern, die möchten, dass die Lehrkraft auch die entsprechende Konfession besitzt, können beantragen, dass das Kind in den jeweils anderen Reli-Kurs gegeben wird (was bislang noch nie vorkam). Getrennter konfessioneller Unterricht ab Klasse 8. Hinter vorgehaltener Hand: wo kein Richter, da kein Kläger. Eltern? Werden zu Beginn der 5. Klasse informiert - mit dem Hinweis, dass man das Kind in den parallelen Kurs geben kann. Ich selbst stehe hinter dieser Praxis, weil die Themen sowohl von mir, als auch von meinen anderskonfessionellen Kolleg/innen abgesprochen sind und wir 'neutral' unterrichten. Die Kinder mögen den Klassenverband. Aber - was wäre, wenn ... ? Kündigungen??? Marion


Kein Problemneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2007 09:46:10

...solange die offizielle Genehmigung vorliegt. Erkundige dich für dein Bundesland bei der übergeordneten Behörde (Bez.-Reg oder Landesschulbehörde). Für die Genehmigung benötigst du ohnehin das Einverständnis beider Kirchen.
Ansonsten: Finger davon lassen.


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