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Forum: "Ökumenestrafe?"

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von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2007 10:21:16

dürfen krichlich bestellte religionslehrer gar kein literarisches fach unterrichten (genaugenommen auch keine supplierstunde = vertretungsstunde halten, da können sie bestenfalls kinder beaufsichtigen), außer sie machen die ausbildung nach!
bei uns ist die ausbildung getrennt.

dafyline


Kirche und Geldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.05.2007 10:22:26 geändert: 20.05.2007 16:34:10

Dass immer noch die irrige Annahme kursiert, die Kirche würde ihre Leute, die in den Schulen arbeiten, bezahlen. Diese Institutionen stellen dem Staat die Kosten in Rechnung, und der überweist. Jede Unterrichtsstunde, die ein Pfarrer hält, bringt der Kirche mindestens 40 € vom Staat. Deshalb ist es für die heilige Institution ärgerlich, wenn sich immer mehr Pfarrer aus dem Unterricht ausklinken. So hat mir das ein evangelischer Pfarrer erzählt.


Wir müssen auch bei den Religionslehrern unterscheiden!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 15:50:12

Wenn du als Lehrer/in beim Bundesland angestellt bist, hast du zu unterrichten, was dein SL dir anweist, es sei denn du verweigerst aus Gewissensgründen. Als kirchliche Angestellte/r kann dir ein SL nicht anweisen, dass du ökumenischen Unterricht erteilst.
Und was bitte ist "neutraler Religionsunterricht"? Wenn ich Religion unterrichte kann das meiner Auffassung nach nicht neutral sein!
Und wenn man keine Relilehrer hat, sollte man so ehrlich sein und das entsprechende Fach ausfallen lassen und Ethikunterricht anbieten.


Wer bestellt, der zahltneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 16:43:54

Die Religionslehrer/innen erhalten zwar von der Kirche das Gehalt, doch die Steuerzahler/innen sind diejenigen, die das Geld berappen, weil die Kirchen für die gehaltenen Stunden die Rechnung stellen.

Und da ist es doch merkwürdig, dass bei Kleinigkeiten, wie ökomenischer Unterricht in der 1. Klasse, die Kirchen ein Verbot aussprechen. Ich kann das nicht nachvollziehen.


also ehrlich!!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 16:52:33 geändert: 20.05.2007 16:57:13

Es geht darum, dass Kirchenangestelle von der Kirche zur Verfügung gestellt werden für ganz exakt beschriebene Tätigkeiten. Das ist doch wie ein Vertrag.
Wenn Angestellte jeglicher Institution oder Firma angehalten werden, vertragswidrig Arbeiten zu erledigen, das ist dach Vertragsbruch sowohl vom Auftraggeber als auch von der entsprechenden Arbeitskraft.

Die Lehrkraft wurde von der Kirche eingestellt, um Religionsunterricht zu erteilen, damit der RU gemäß Vetrag Kirche/Land gewährleistet ist. Über Jahre hinaus hat die Lehrkraft diesen Auftrag nicht erfüllt.
Da gibt es doch bezüglich der Rechtmäßigkeit überhaupt nichts zu diskutieren.

Ob eine fristlose Kündigung nun wirklich nie einzig mögliche Konsequenz ist, steht auf einem anderen Blatt.

Bezüglich konfessionübergreifender Unterricht:

Es gibt dort nun mal gültige Verträge, die den konfessionsgebundenen Unterricht sicherstellen sollen. (Teilweise noch ein Erbe Adolfs. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Konkordaten Bestandschutz eingeräumt - unverständlich, aber es ist so)
Wenn man diese Regelung nicht möchte, dann muss man politisch dagegen arbeiten, aber nicht rummaulen, dass Vertragspartner auf der Einhaltung von Verträgen bestehen.
Konfessionübergreifender Unterricht ist in Niedersachen immer möglich, aber er muss inhaltlich sinnvoll organisiert sein, nicht nur ein Produkt des Fachkräftemangels darstellen. Deshalb auch die Genehmigung. Daran finde ich nichts auszusetzen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 18:00:11

@bakunix:
Die Religionslehrer/innen erhalten zwar von der Kirche das Gehalt

Nein. In Österreich nicht.


@rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 19:04:40

Warum bist Du denn gleich so erregt und wirfst mir vor, ich würde rummaulen. Lass’ doch mal die Kirche im Dorf. Ich sehe seit Jahren die Praxis des Alltags, und die finde ich kritikwürdig. Man soll nicht so tun, als seien die Kirchen so barmherzig und stellten selbstlos ihr Personal für die Schulen ab. Wir in RLP erhalten von der evangelischen Kirche jährlich einen Brief, in dem die Schulen angemahnt werden, konfessionell getrennt zu unterrichten. Wir haben bei uns an der Schule eine 1. Klasse. Meine Kolleginnen und ich finden es pädagogisch nicht sinnvoll, die Sechsjährigen in drei Gruppen aufteilen zu müssen (rk, ev und Sonstige). Das verstehen die Kinder nicht. Jahrelang habe ich erlebt, dass Pfarrer mindestens einmal die Woche nicht gekommen sind, weil sie anderen Verpflichtungen hatten. Und wir an der Schule mussten mit allen Konsequenzen überbrücken. Außerdem besteht keine Möglichkeit, diese Leute auf ihre pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten hin zu überprüfen. Die agieren im Freiraum des religiösen Mantels. Hier gäbe es viel zu tun.


Die ganze Diskussionneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: manuelisa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 19:30:53

ist deshalb schwierig, weil es von Bundesland zu Bundesland (bzw. je nach Diözese und Landeskirche) total verschiedene Regelungen gibt. In B-W ist konfessionsübergreifender Unterricht seit kurzem möglich, wenn die Fachkonferenz einstimmig dafür ist und einen gemeinsamen verbindlichen Stoffverteilungsplan einreicht. Außerdem müssen die Kollegen an verbindlichen Fortbildungen teilnehmen. Das Ganze geht dann für maximal zwei Jahre pro Schulart.
Ich persönlich halte eine enge Zusammenarbeit und projektweises Zusammenarbeiten für absolut sinnvoll und auch gut handhabar. Bei uns haben sich die Kollegen übrigens nicht wegen religiöser Gründe sondern aus Angst vor einem Verlust der kleinen Lerngruppen gegen diese Art von Reliunterricht ausgesprochen. nach dem MOtto: Ich mag Ökumene, aber nicht, wenn es mir persönlic mehr Arbeit macht.


verschiedene Askpekteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 19:35:52 geändert: 20.05.2007 19:37:10

Warum bist Du denn gleich so erregt und wirfst mir vor, ich würde rummaulen.

Ich bin nicht erregt. Ich finde es nur problematisch, wenn verschiedene Probleme oder Facetten in einen Topf geworfen werden. Die Ausgangsfrage war, ob man einfach so konfessionübergreifend unterrichten darf. Bei uns in NDS ist das möglich und das finde ich auch gut. Dass es da einer Genehmigung bedarf, die in Normalfall erteilt wird, ist doch kein Problem.

Wir in RLP erhalten von der evangelischen Kirche jährlich einen Brief, in dem die Schulen angemahnt werden, konfessionell getrennt zu unterrichten.
Das finde ich allerdings merkwürdig. Da ist wohl mal ein Kontakt mit dem Ministerum notwendig, um den Handlungsbedarf klarzumachen. Habt ihr euch schon mal erkundigt, ob konfessionübergreifender Unterricht vom Schulgesetz her überhaupt vorgesehen ist? Wenn ja, dann müssten die Kirchen bei einem abgelehnten Antrag doch Gründe nennen.

Das zweite Problem ist das der Verträge von kathechetischen Lehrkräften. Da sehe ich alles ganz leidenschaftslos. Verträge gelten. Wenn sie nicht mehr gelten sollen, muss Politik tätig werden. Wenn Politik tätig werden soll, muss ein Leidensdruck in der Gesellschaft bestehen.

Außerdem besteht keine Möglichkeit, diese Leute auf ihre pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten hin zu überprüfen. Die agieren im Freiraum des religiösen Mantels. Hier gäbe es viel zu tun.

Auch diese Lehrkräfte haben an den Unis ganz normale didaktische Seminare besucht und während der Ausbildung jede Menge Praktika gemacht. (Wir haben z.Z. wieder eine Praktikantin). Es ist mir noch nicht aufgefallen, dass diese Leute im Schnitt weniger professionell arbeiten als "normale" Lehrer.
Im Gegenteil zu Beamten, die auf ihren Stellen sitzen und schon Kapitalverbrechen begehen müssten, um von einer Schule entfernt zu werden, reicht bei uns ein vertrauensvolles Gespräch der Schulleitung mit dem Generalvikariat, um Probleme anzugehen und die Lehrkraft ggf. von der Schule abzuziehen.


Der Gemeindecharakter der Theologieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bakunix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.05.2007 21:11:22 geändert: 20.05.2007 21:18:10

Meines Wissens werden die religiösen Kräfte nicht an staatlichen, sondern an theologischen Bildungsstätten für ihr Amt befähigt, und zwar in den Fachhochschulstudiengängen für Religionspädagogik. Darüber hinaus gibt es die vielen kirchlichen Fachschulen, an denen die Erzieherinnen ihr Handwerk lernen. Weiter verfügen die Kirchen über Bildungsstätten für pflegerische und soziale Berufe. Diese werden natürlich alle aus des Steuerzahlers Tasche mitfinanziert (zusätzlich zur Kirchensteuer). Vom Grundgesetz her wurde den theologischen Bünden zugesichert: „Sie [die Religionsgemeinschaft] verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Und das ist der eigentliche Punkt. Während die Lehrerschaft unter der Kuratel des Staates steht, und damit ist sie der demokratischen Kontrolle unterworfen, haben sich die theologischen Pädagogen (und die Pfarrer sowieso) nur vor ihrer Institution mit Gemeindecharakter zu verantworten.

Und manchmal führt das wegen mangelnder Linientreue zu Rauswürfen, wie wir bei der eingangs erwähnten Religionspädagogin gesehen haben. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht wird wahrscheinlich sinnlos bleiben, weil kirchliche Gesetze eigene Gesetze sind.



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