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Forum: "Online-Petition: Wie denkt ihr drüber: A13 für alle Lehrkräfte an Grundschulen"

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GHRneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 07:09:12

@mordent - die Argumentation läuft doch ins Leere, wenn man bedenkt, dass es Lehrkräfte mit der lehrbefähigung gibt, die von Klase 1 bis Klasse 10 eingesetzt werden können. Sollen die dann entsprechend der Schulform, in der sie eingesetzt werden, bezahlt werden?

 

Die Besoldung im ÖD ergibt sich aufgrund der Eingruppierung in die vier Laufbahngruppen. Die Kriterien für die Eingruppierung in diese Laufbahngruppen hängen von der beruflichen bzw. der akademischen Qualifikation der Bewerber und dem Bestehen der Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes ab.

Über die Laufbahngruppen des einfachen Dienstes (Arbeiter) und des mittleren Dienstes (Angestellte) müssen wir uns hier nicht unterhalten. Es geht um die Eingruppierungsvoraussetzungen für den gehobenen und den höheren Dienst (NRW: Laufbahngruppe II, erstes und zweites Einstiegsamt). Diese sehen für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes - unabhängig von der Studienrichtung - einen Masterabschluss oder vergleichbaren Abschluss (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen etc.) unabhängig von der Regelstudienzeit der einzelnen Studienfächer vor.
Für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes reicht ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder ein Bachelor-Degree aus.

Da es für Lehramt nur die Möglichkeit gibt, den Vorbereitungsdienst mit abgeschlossenem Hochschulstudium (Uni oder PH) zu beginnen, liegen die formalen Voraussetzungen vor, als Referendar dem höheren Dienst zugeordnet und nach Bestehen der ersten Laufbahnprüfung (Zweites Staatsexamen) bei Übernahme auf eine Planstelle im Eingangsamt mit A13 bzw. E13 vergütet zu werden.

Von der Eingruppierung unabhängig kann der Dienst-/Arbeitgeber für die einzelnen Schulformen unterschiedliche Wochenstundendeputate festschreiben, genauso wie er für die unterschiedlichen Schulformen unterschiedliche Klassenteiler festsetzen darf.



@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 07:17:07

Die unterschiedliche Regelstudienzeit für ja nur bei der Eingruppierung von Lehrkräften als Kriterium angewandt.

Bei Ingenieuren im Staatsdienst (technische Verwaltung) werden sowohl Ingenieure, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder an  Fachhochschulen einen Master- oder Diplom-Abschluss erlangt haben, als auch solche, die ihren MAster oder das Diplom an einer TU oder TH erworben haben, bei Übernahme in den Vorbereitungsdienst gleich gesetzt und nach Bestehen den Zweiten Staatsexamens in den höheren Dienst auf Probe zu A13 übernommen, wenn es eine Planstelle gibt.



Ach so: GHR (Lehramt 16 NRW) bin ich auch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lupenrein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.03.2019 15:27:55

Welch ein Glück, daß ich nicht in der Grundschule, sondern in der SEK ! eingesetzt wurde.

Im Fall GHR sähe die Eingruppierung nicht nach Logik, sondern ehe rein wenig nach Willkür aus.

 

Wer will das schon?



Im Moment scheint die A13-Welle ja etwasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lehrer002 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2019 11:02:12

zu stagnieren, wenn man sich diese Karten hier ansieht: https://www.gew.de/ja13/a13-stand-der-dinge/.

Obwohl mit gar nicht bewusst war, dass Niedersachsen aktuell noch darüber debattiert. Vor kurzem gab es hier doch den Vergleich "Schwesig und Weil" und wie diese bzw. deren Bildungspolitiker auf A13 Forderungen reagieren. Da schnitt lt. news4teachers ja Frau Schwesig besser ab. 

Glaubt ihr, dass es noch in weiteren Bundesländern Erfolge bzgl. A13 geben wird, wenn sich der Mangel weiter verschärft? 



grundsätzlichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.11.2019 15:47:28 geändert: 16.11.2019 19:56:00

bin ich ebenfalls für eine Angleichung der Besoldung der Lehrkräfte aller Schularten. Jeder leistet auf unterschiedliche Art seinen Beitrag zum Gelingen eines Bildungserfolgs. In der GS werden die Grundlagen gelegt, hier ist extreme Differenzierung gefragt und viel Pädagogik. In der Sek I steht auch viel Pädagogik auf dem Plan, je nach Schultyp auch mehr (Gesamtschule) oder weniger (Gymnasium) Differenzierung. In der Sek II kommt dann eine große fachliche Tiefe am Gymnasium dazu, dagegen verschwindet die Pädagogik immer mehr. Das alles ist für mich eine äquivalente Leistung, die auch gleich bezahlt werden sollte.

Gleiche Bezahlung bedeutet aber nicht unbedingt gleiche Sold- oder Gehaltsstufe. In BaWü z.B. bekommt ein A12-Lehrer (alleinstehend, ohne Kinder, Steuerklasse I, niedrigste Stufe) gerade mal 50€ weniger als ein A13-Lehrer (selbe Merkmale) in RLP. Ortszulagen für Lehrkräfte in Städten wie München, Hamburg oder Freiburg mit ihren exorbitanten Mieten sind ebenfalls nicht vorgesehen - der A12er im ländlichen RLP hat also ziemlich sicher mehr Geld am Ende des Monats übrig als der deutlich besser bezahlte A13er im teuren Freiburg.

Aber nicht nur das Geld ist entscheidend. Berlin zahlt A13 (100€ mehr als der A12er in BaWü), trotzdem sind dort Grundschullehrer mit Staatsexamen eher die Ausnahme (nur 40% der Neueinstellungen im aktuellen Schuljahr. Woran liegt das? Klar, kaum einer will freiwillig nach Berlin.

Wenn wir also über Angleichung reden, sollten wir auch darüber reden, wie die Besoldung in den verschiedenen Bundesländern angeglichen werden kann bzw. wie ungleiche Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Städten berücksichtigt werden müssen - wie es in der freien Wirtschaft längst üblich ist und früher auch mal im ÖD (teilweise) üblich war.



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