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Forum: "Benotung von (nicht gemachten) Hausaufgaben?????"

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hi dorisneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: physikass Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.11.2004 19:51:15

vielen Dank dass du meine ganzen Fragen beantwortet hast. Das ist echt sowas von lieb, ich hätte nicht damit gerechnet und du hast mir echt sehr weitergeholfen.

Falls sich jemand noch hiermit auseinandersetzen möchte, hier sind meine letzten Fragen:

In der Sekundarstufe II kann von dem Schüler erwartet werden, dass er seine Leistungen dem Lehrer bringt". Das Verhältnis Holschuld" - Bringschuld" wandelt sich zu Lasten des Schülers zunehmend in eine Bringschuld, ohne dass der Lehrer jedoch vollkommen von seiner Verpflichtung entlastet werden kann, den einzelnen Schüler individuell zur Beteiligung am Unterricht aufzufordern.

Heißt das, wenn man in einem Fach nicht mitarbeitet, der Lehrer aber auch nichts dazu sagt, dann ist die Note trotzdem Mitschuld des Lehrers oder wie ist das zu verstehen?

(6) Neben den schriftlichen Arbeiten zur Leistungsfeststellung sind weiterhin je nach den Notwendigkeiten des einzelnen Faches bzw. der Klasse/Lerngruppe methodische Übungen zulässig, die jedoch in keinem Fall bewertet und auch in Zweifelsfällen nicht zur Stützung einer Zeugnisnote herangezogen werden dürfen.

Was sind das für methodische Übungen?

Ok, das war's endgültig. Ist echt nett von euch, dass ihr mir helft. Nochmal vielen vielen Dank!!!

Liebe Grüße,
physikass


Holschuldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cyrano Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 14:07:26

"Heißt das, wenn man in einem Fach nicht mitarbeitet, der Lehrer aber auch nichts dazu sagt, dann ist die Note trotzdem Mitschuld des Lehrers oder wie ist das zu verstehen?"

Er hat im Zweifelsfall die Holschuld, um sich ein klares Bild von der Qualifikation des Schülers zu machen. Geregelt in der ASchO (kommentierte Fassung).


nein ....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: katrinschmitz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 18:07:17

... soweit ich weiß, gibt es in der Oberstufe die "Bringeschuld" .... hat man uns damals jedenfalls immer gepredigt


Ob mans darf oder nicht, das weiss ich nicht, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: suidroot Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 18:54:12

... aber ich finde es richtig!

mfg
Suidroot


Bringschuldneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.02.2005 19:27:23 geändert: 19.02.2005 19:29:28

Hi physikass,

in der Oberstufe gilt ganz klar die "Bringschuld" des Schülers. Allerdings sollte ein guter Lehrer Schüler ermutigen, sich zu äußern.

Und was ganz wichtig ist: Die Bayern haben - wie immer - eine völlig andere Schul-und Prüfungsordnung, damit kannst Du nichts anfangen. Gültig ist für Dich die Schul- und Prüfungsordnung NRW, da Du ja in NRW zur Schule gehst, gell...

Mir wurde im Examen vom Dezernenten aus Arnsberg(im Dez. 04) ganz klar gesagt, dass Hausaufgaben in NRW nicht benotet werden dürfen, bewertet jedoch schon...
Beamtendeutsch, aber im Klartext heißt das: Der Lehrer darf keine Note drunter schreiben, sich aber eine "5" o.ä. unter der Sonstigen Mitarbeit notieren... *ggrrr*

Ich würde an Deiner Stelle zum Oberstufenleiter gehen und den mal fragen.

Methodische Übungen können sein: Fachübergreifender und fächerverbindener Unterricht, Lernen in Gruppen, praktische Übungen, Gruppenarbeit, etc...

Liebe Grüße
meike.


Benotung von HAneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wilre2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2005 19:17:58

Guten Abend physikass, ich habe erst heute deinen Fragenkatalog gelesen. Jedes Bundesland hat dafür seine eigenen Fetlegungen, und ich bin aus Sachsen-Anhalt. Hier dürfen für HA keine Noten erteilt werden. Aber ich halte es so, dass ich bei der HA-Kontrolle diese in den Unterricht einbaue, an ähnlichen Aufgabenstellungen, Verfahren oder Fertigkeiten und so erfahre , wer die HA gemacht hat oder nicht. Oft sind Schüler aber so ehrlich und sagen es mir vor dem Unterricht. Sie haben es dann nachzuholen. das wird nicht immer gemacht, aber ist das nicht das problem des betreffenden Schülers ? Denn Übungen fehlen ihm, zu erarbeitendes Wissen fehlt ihm und er kann nicht mitreden. Ich verlasse mich mehr auf den Unterricht und versuche im persönlichen Gspräch die Ursachen für Versäumnis zu erfahren und "bestrafe " das im Lern-und Sozialverhaltennoten.
Gruß Renate


Gewichtungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2005 19:40:15 geändert: 10.04.2005 19:40:58

Sich Notizen zu machen, wegen nicht gemachter Hausaufgaben finde ich schon wichtig. Bei Häufung hat das auch durchaus Einfluss auf die Note, wenn es eng zugeht.
Es stellt sich hier allerdings die Frage der Gewichtung.
Es kann nicht sein, dass eine nicht gemacht Hausaufgabe eine gleiche Gewichtung hat wie eine schriftliche zu zensierende Lernkontrolle. Da muss die Kirche im Dorf bleiben.

Außerdem müsste an der Schule zu solchen Verfahren ein Fachkonferenzbeschluss existieren. Übrigens haben in NIedersachsen auch die Schüler/innen, die ordentliche Mitglieder der Fachkonferenz sind, das Recht, einen Antrag zur Behandlung dieses Themas zu stellen. Sie sind doert auch stimmberechtigt. Außedem können sie die Einberufung einer Fachkonferenz schriftlich beantragen.
Dort könnte man dann eine genaue Festlegung treffen.


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