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Forum: "Arztbesuche von Schülern während des Unterrichts"

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In RLP gilt:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 12:39:19

am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen(übergeordnete Schulordnung)! Entschuldigungen, die nicht spätestens am dritten Anwesenheitstag vorliegen (bei kürzeren Fehlzeiten) werden nicht mehr akzeptiert. Ich täte mir schwer daran, ein Attest nicht zu akzeptieren, denn ich würde es mir nie anmaßen, die Fähigkeiten eines Arztes anzuzweifeln.
Die Einschaltung des Ordnungsamtes, des Jugendamtes oder des Schulpsychologens ist leider oft nicht so einfach, wie es theoretisch sein sollte. Wir haben im obengenannten Fall auch nciht zwei jahre untätig dagesessen.


@aloeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 12:52:59 geändert: 28.03.2007 13:07:20

In Schleswig-Holstein geht man so damit um:

www.4teachers.de/url/1175

Aus einem Schulvertrag einer Schule in NRW (basiert auf dem dort gültigen Schulgesetz):

www.4teachers.de/url/1176

Aus einem Schulvertrag einer Schule in BW (mit Auszügen aus dem dort geltenden Schulgesetz):

www.4teachers.de/url/1177

Ein Forum, in dem auf die Handhabung in Bayern eingegangen wird:

www.4teachers.de/url/1178

Zu Brandenburg hab ich leider nix gefunden. Aber dein Schulleiter sollte ja wissen, ob man das bei euch genauso machen kann, wie es unter den links beschrieben wird.






@sisyphozneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 12:58:30

Im Grunde gebe ich dir Recht: Man hätte viel früher handeln müssen.

Ich habe den Jungen erst seit Anfang des Schuljahres und erst als er anfing, den Unterricht mehr und mehr zu meiden, habe ich herausbekommen, was eigentlich Masse ist. Daraufhin habe ich gleich reagiert (Elterngespräch).

Allerdings sind die Umstände rechtlich nicht immer so eindeutig, dass man gleich das volle Programm abspulen kann. Und ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich lieber auf der legalen Seite bewege. Einige meiner Kollegen haben bei solchen Gratwanderungen, wie du sie unternimmst, schon massiv Ärger bekommen...


@ veneziaaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 13:19:13 geändert: 28.03.2007 13:22:13

Gibt es nicht auch Kollegen, die am Vormittag zum Arzt gehen, was mit Sicherheit auch nachmittags zu erledigen wäre?

Also bei uns sehr selten. Da sind wir ganz brav.

Und was die SuS angeht, halten wir es aehnlich wie rhauda (ziemlich weit oben). In der 1. Stunde muss jeder L. die fehlenden SuS auf einem kleinen Zettelvordruck, der in den Klassen bereit liegt, im Sekretariat melden, und die Sekretaerin macht morgens 3/4 Stunde lang Telefonate an die Eltern. Das hilft sehr. Haben wir von unserem neuen SL aufgedrueckt bekommen und dachten zuerst, dass sei absolute-Orientierungsstufen-Kinderei, aber es hat sich bewaehrt.


@ aloeveraIm Gespräch mit ihrer Tutorin nach der Stunde meinte diese, so lange Entschuldigungen vorliegen, müssen wir die akzeptieren

Also bei uns wird das so gehandhabt, dass nach einer Vielzahl von Entschuldigungen diese nicht mehr akzeptiert werden, sondern nur noch richtige Atteste vom Arzt verlangt werden (nicht nur Anwesenheitsbescheinigung fuer den Tag) Manchmal hilfts.


Heute bin ich RICHTIG sauer...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 14:28:59

Mein Wahlpflichtkurs (Latein als 3. FS) ist donnerstags nachmittags 7./8. Std. und freitags 1. Std. Meine Schüler kommen aus 4 verschiedenen Klassen.
Ganz brav habe ich den Kollegen die Fehlzeiten der Schüler aufgeschrieben und erwartet, dass sie als Klassenlehrer, bei denen die Entschuldigungen eintrudeln, sich um evtl. noch unentschuldigte Fehlzeiten kümmern.
Da legt mir doch heute ein Kollege den Zettel zurück ins Fach und teilt mir nur mit, wer entschuldigt und wer unentschuldigt gefehlt hat...
Soll ICH als Fachlehrer nun die Entschuldigungen eintreiben? Ich habe eine eigene Klasse, da mach ich das. Aber in fremden Klassen???
Sagt mal, spinnt jetzt DER oder ich???
Wie wird das denn bei euch gehandhabt???


Nichtakzeptieren von ärztlichen Attestenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 14:56:13 geändert: 28.03.2007 14:56:45

...halte ich für rechtlich unhaltbar. Das wäre ungefähr so, als würde ein Arzt die von mir gegebene Englischnote nicht akzeptieren.

Frühzeitige Telefongespräche mit Eltern zeigen da schon eher Wirkung. Auch wenn sie die Entschuldigungen unterschrieben haben, sind sie häufig sehr erstaunt, wie viele Fehltage und Fehlstunden da zusammenkommen.

@veneziaa

Wir haben an unserer Schule ein Kontaktheft, das von den Schülern jederzeit "am Mann /an der Frau" getragen wird. Es ist von uns gestaltet und für uns gedruckt worden. Neben vielen anderen Dingen, die dort vermerkt werden, und neben der Möglichkeit für Eltern und Lehrer auf kurzem Wege miteinander Kontakt aufzunehmen, hat es eine Seite für Verspätungen und Entschuldigungen.

Anstelle von Zettelage wird jede Entschuldigugn von Eltern oder auch Arzt direkt dort eingetragen.
Das Kontaktheft ist wie eine Urkunde zu behandeln.
Die Lehrkraft (egal welches Fach) zeichnet die Entschuldigung ab, Klassenlehrer vermerkt Entschuldigung im Klassenbuch.
Es kann also nicht passieren, dass eine Entschuldigung ohne Konsequenzen zu spät kommt oder dass der Lehrer eine ordnungsgemäße Entschuldigungn nicht als solche für sich vermerkt (wenn auch manchmal verspätet).


In Brandenburgneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aloevera Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 15:44:13

gilt auch, wie von Silberfleck beschrieben:

am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen(übergeordnete Schulordnung)! Entschuldigungen, die nicht spätestens am dritten Anwesenheitstag vorliegen (bei kürzeren Fehlzeiten) werden nicht mehr akzeptiert

Ich maße mir auch nicht an, ein ärztliches Attest anzuzweifeln. Im o.g. Fall sind es Bescheinigungen, dass die Schülerin beim Arzt war.
sorry für die unklare Ausdrucksweise .
Bei dieser Schülerin ist es Fakt, dass sie überwiegend schwänzt, denn die zuständige Tutorin ruft immer recht schnell an und holt die junge Dame aus dem Bett oder trifft sie nicht an.

@ flabber: Danke für die informativen Links.

@ veneziaa: Bei uns wird das so gehandhabt, dass der Fachlehrer zur ersten Stunde im Klassenbuch notiert, wer fehlt. Wenn er das Klassenbuch nicht hat, weil es in einem parallelen Kurs ist, bekommt der zuständige Klassenlehrer einen Zettel, den er nach Klärung, ob krank, entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt, dem jeweiligen Fachlehrer zurückgibt. Der Klassenlehrer ist für die Entschuldigungszettel zuständig und vermerkt die entsprechenden Angaben dann im Klassenbuch.


Kollegen, die in der Unterrichtszeit zum Arzt gehen und dann kommen, haben wir auch kaum, die fehlen dann ganz oder hatten wirklich einen triftigen Grund.


Wenn ich so lese,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.03.2007 15:54:20

wie gut bei euch die Situation mit Fehlzeiten geregelt ist, denke ich, dass bei uns das volle Chaos herrscht.

Am Ende eines jeden Halbjahres renne ich los und lasse mir von den Kollegen, die in Kurshefte eintragen, aufschreiben, wer von meiner Truppe wann gefehlt hat. So war es zumindest im ersten Halbjahr.

Nachdem meine Kollegen festgestellt haben, dass ich in der Klasse eine schnell um sich greifende Epidemie habe, was das Schwänzen angeht, tanzen sie jetzt immer sofort an, um mir mitzuteilen, wer gefehlt hat.

Und veneziaa: Dann kümmere ich als Klasssenlehrerin darum, dass die Eltern informiert und die Stunden nachgeholt werden. Die betroffenen Kollegen bitte ich eventuell, mir Material zu geben, das in der abgehängten Stunde behandelt wurde. Alles Andere kann nicht als deren Aufgabe gesehen werden.


Atteste von (bestimmten) Ärzten nicht anerkennenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: infengspo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.03.2007 10:44:02

ist so weit ich weiß in NRW nicht pauschal möglich. Man kann aber bei "begründetem Verdacht" verlangen, dass die Kranken zum Amtsarzt gehen, was im Übrigen auch für Lehrer gilt.
Nur sollte man sich vorher nach oben absichern. Ein befreundeter Schulleiter hat das leider versäumt. Ihm wurde von Schülern/Eltern/Kollegen mitgeteilt, dass der seit Wochen kranke Kollege munter auf dem Rohbau seines neuen Hauses schaffe. Die vom Schulleiter daraufhin angefertigeten Fotos dieser Arbeiten (Kollege beim Mauern, Zimmern etc.) wiesen die Vorgesetzten zurück "Das ist nicht Ihre Aufgabe."
ist eben manchmal so!


Bis jetztneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2007 19:13:56

hab ich aus eueren meisten beiträgen den eindruck, dass die sache mit den arztbesuchen am vormittag eher für ältere schüler gilt - ich bin grundschullehrerin - und im grunde ein verkapptes schulschwänzen ist.
das stimmt so aber leider nicht. zumindest an unserer schule und an nachbarschulen ist es den eltern unserer 6bis10jährigen ziemlich egal, dass schulpflicht herrscht und die meisten ärzte (kieferorthopäden ausgenommen)auf nachfrage eine menge vormittagstermine zu vergeben haben.
in meinem schulbereich ist das also eher eine form der ignoranz seitens der eltern der schule gegenüber bzw. milde ausgedrückt eine frage der bequemlichkeit.
würde mich interessieren, ob wir hier auf dem lande da andere erfahrungen machen als im städtischen bereich!


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