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Forum: "Gleiche Bezahlung für alle LehrerInnen!!!"

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...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: oneida Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 15:24:13

Eigentlich ist diese Einheitsbesoldung doch sch***e. Denn damit fällt für die Leistungsstarken der Anreiz Lehrkraft zu werden vollkommen weg. Konnte man sich davor noch mit Beamtenstatus und angemessener Bezahlung für 60 Stunden-Wochen einlassen, ist es damit dann finanziell vollends uninteressant in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes.
Hinzu kommt auch noch, dass ja in jedem Bundesland leicht unterschiedliche Gehaltsniveaus herrschen und es in etwa auch so sein muss, da sich die Preisniveaus für den privaten Haushalt doch deutlich unterscheiden.


Noch eine Überlegung ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nurmie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 15:40:17 geändert: 05.03.2011 15:42:10

... anknüpfend an das, was ich eben gesagt habe.

Vielleicht ist es politisch so gewollt, dass es niemanden mehr gibt, der freiwillig auf Gymnasiallehramt studiert - bei den oben genannten Bedingungen ...!!??!!


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von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 16:01:05

Für 76,40 € brutto Zulage darf ich dann also in die GOST und Abitur abnehmen ... Oder darf ich das mit A12 auch ohne Zulage? Na, wenn das kein Anreiz ist!?

Mit A12 darfst Du nicht einmal einer Abiturprüfung beisitzen. A12 ist die endbesoldungsstufe des gehobenen Dienstes. Wenn Du in den 76,40 Euro Zulage einen zu üppigen Anreiz siehst, dann kannst Du dasselbe gerne auch im Angestelltenverhältnis machen. Weniger gibt es da garantiert.

BTW die Höhe der Besoldung ist amtsangemessen. Da die nicht angreifbar ist, wird demnächst kräftig an den Ruhestandsbezügen gesägt, um sie den Verhältnissen der GRV anzugleichen. Bei der Beihilfe hat das schon zufriedenstellend hingehauen.



Das habe ich schon verstanden ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nurmie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 16:04:01 geändert: 05.03.2011 16:07:24

... nur wenn man Gymnasiallehrer demnächst mit A12 besoldet, wer nimmt denn dann das Abitur ab???? Ich dachte immer, das Gymnasium schließt mit dem Abitur ab? Wie kann ich ein Gymnasiallehrer mit A12 sein, wenn ich nicht dabzu berechtigt bin, das Abitur abzunehmen?????


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 17:10:40

Denn damit fällt für die Leistungsstarken der Anreiz Lehrkraft zu werden vollkommen weg. Konnte man sich davor noch mit Beamtenstatus und angemessener Bezahlung für 60 Stunden-Wochen einlassen, ist es damit dann finanziell vollends uninteressant in diesem Bereich des öffentlichen Dienstes.

Nun habt euch mal nicht so.
Die Grundschullehrkräfte sind seit Jahrzehnten mit A12 bedient und ausreichend intrinsisch motiviert, dennoch 60-Stunden-Wochen auf sich zu nehmen und engagiert über das Maß hinaus zu arbeiten.

Mit A12 darfst Du nicht einmal einer Abiturprüfung beisitzen.
Es dürfte auch kein Problem sein, diese Vorgabe zu ändern, angsichts der allgemeinen Änderungen im Recht und hinsichtlich der gleichwertig ausgebildeten und gleichwertig bezahlten Lehrkräfte, die in Scharen die Schulen bevölkern werden.

Palim


Lesekompetenz?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 17:15:46

Ich schrieb entweder Funktionsstelle oder Prüfungsberechtigung in der GOSt (Beförderungsaufstieg) mit Lebenszeitverbeamtung und Tätigkeit an einer Gesa oder einem Gym oder einem BK.


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 17:21:37

Mit A12 darfst Du nicht einmal einer Abiturprüfung beisitzen.
Es dürfte auch kein Problem sein, diese Vorgabe zu ändern, angsichts der allgemeinen Änderungen im Recht und hinsichtlich der gleichwertig ausgebildeten und gleichwertig bezahlten Lehrkräfte, die in Scharen die Schulen bevölkern werden.

Das wird nicht passieren, das Verzahnungsamt (A13) ist zu wichtig für den gesamten ÖD. Das wird man der Lehrer wegen nicht opfern. Und vergiss nicht in allen anderen Bereichen ist die Trennung zwischen gehobenem und höherem Dienst wesentlich eindeutiger, auch hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale. Die Juristen in den Bezirksregierungen und Ministerien werden da schon hübsch aufpassen, um den Bacheloren den direkten Einstieg ins Referendariat ohne Masterstudiengang unmöglich zu machen


L-Besoldungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wulpius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 17:40:51

würde alles lösen.

Ich habe es weiter oben ja schon angedeutet.

Bei den Richtern, Hochschullehrern geht es doch auch - keine Dienstalterstufen mehr, dafür Zulagen - und alle sind zufrieden.

Oder kann mir jemand einen Grund nennen, warum LuL in der A-Besoldung stehen?



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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 17:42:32

Aus NRW ist zu hören, dass das Ref. aufgehoben werden soll und die 2. Phase sozusagen in den Master-Studiengang rutscht.

Dann wird man also mit Master LehrerIn, hat kein Ref gemacht ... und dann?

Palim


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nurmie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.03.2011 18:32:52

Das ist unglaublich!! Ich studiere auf Gymnasiallehramt, werde mit A12 eingestellt und darf erstmal kein Abitur abnehmen ..., sondern nur mit Funktionsstelle oder Beförderungsaufstieg ... ?????? Wie komme ich denn da 'ran? Automatisch? Oder sind das dann nur wenige Auserwählte, die in die GOST und das Abitur dürfen? Hoffentlich schaffen die das dann auch alleine?

Also einfach nur absurd: Wenn ich Gymnasiallehrer bin, muss ich auch ohne Funktionsstelle / Beförderungsamt Abitur abnehmen dürfen!!??


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