Zitat:
... was machen Grundschulen, die 1-zügig sind? Sowas gibt es nämlich auch noch. Die GS bei uns im Ort ist so ein Fall.
Schließen; laut Schulgesetz (NRW) sind einzügige GSen nur mit ministerieller Ausnahmeregelung erlaubt. Hat Rüttgers-Club gerne erteilt, um sich nicht ins Fettnäpfchen zu setzen.
Der Grundsatz "Kurze Beine, kurze Wege" ist zwar richtig, ändert aber nichts an wirtschaftlichen Gegebenheiten. Schließung einer Schule heißt ja nicht, dass die Liegenschaft aufgegeben werden muss. Wir werden in Zukunft Grundschulen mit mehreren Teilstandorten bekommen, um eine wohnortnahe Grundschulversorgung aufrecht erhalten zu können. Dies ist immer noch besser als SuS durch die Gegend zu karren. Außerdem kann so das Problem fehlender Rektoren elegant gelöst werden. Die Alternative der sechjährigen Grundschule, um die Schulen auszulasten, wird sich nicht durchsetzen lassen.
Bezogen auf die Betreuungssituation bedeutet das eben auch, dass nicht an allen Teilstandorten der Ganztag (OGS) angeboten werden muss. Für die meist ländlichen Kommunen lasen sich somit nicht unerhebliche Kosten einsparen.
Auch wird die politische Zuständigkeit für die Gründung von Gemeinschaftsschule Dynamik in die betreuungssituation bringen. Politiker werden Synergien hinsichtlich der nachmittäglichen Schülerbetreuung der jüngeren SuS erkennen und nutzen wollen. Dies geht dann aber nur schulübergreifend. Mal sehen, wie sich das entwickelt. der ländliche raum hat nämlich nicht so viele Möglichkeiten, um zu verhindern, dass die junge Wohnbevölkerung das Weite sucht und Richtung Mittelzentren zieht. Die Pendlerkosten übersteigen mittlerweile die geringeren Mietkosten bei weitem. Für Eigentümer sieht die rechnung allerdings anders aus.