Alle schulrechtlichen Bestimmungen gelten in gleichem Maße für Schüler, Lehrer, sonstige bedienstete und Dritte, die die Schule besuchen. - Oder dürfen bei euch Handwerker auf dem Schulgelände rauchen?
Die Crux, besteht doch gerade darin, dass die Handys - auch die der KollegInnen - auszuschalten sind beim Betreten des Schulgeländes, diese aber ein Handy für potentielle Gefahrensituationen mitführen müssen, um Hilfe holen zu können. Dass soche Bestimmungen nur von Personen oder Personengruppen erdacht werden können, die sich dem Verdacht schizophrener Krankheitsbilder ausgestzt sehen, erschein augenscheinlich einleuchtend.