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Forum: "Rechtsanwalt wg. Grundschulempfehlung"

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kneifen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 16:36:20

Die Dezernenten bei der Bezirksregierung kneifen nicht, sie sind aber die einzigen im Bildungssystem die weise genug sind den Elternwillen zu respektieren.

Schließlich ist der Elternwille eng an zwei mögliche Wahlzettelankreuzer gebunden, die auch über das Schicksal von Behördenfriedhöfen maßgeblich mitbestimmen können.

Desweiteren sind die Begriffe Mittelbehörde und Mittelmaß nicht per se kongruent, aber sie haben erhebliche Gemeinsamkeiten.


Prestigeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 16:45:15 geändert: 30.04.2009 20:41:50

Ich kenne die Bezirksregierung nicht und möchte ihr auch nichts unterstellen. Aber ist es immer kindgerecht, den Elternwillen zu respektieren? Es gibt schon Eltern, die aus Prestigegründen ihre Kinder überfordern - das kann nicht im Sinne des Kindeswohl sein.


Oder Leute,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.05.2009 23:22:10

die grundsätzlich meinen, die Schule (und nicht sie selbst) seien für die Erziehung ihrer Kinder zuständig! Alles, was die Lehrer sagen, ist dann grundsätzlich falsch...


Ausgang der Geschichteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 12:49:18

Vielleicht interessiert es einige unter euch, wie es weiterging:

Der Junge hat auch die Aufnahmeprüfung nicht bestanden und es blieb bei der Hauptschulempfehlung. Danach riefen die Eltern auf dem Schulamt an und wollten sich beschweren. Die zuständige Schulrätin wusste aber über die ganzen Vorgänge schon Bescheid. Sie sagte zu den Eltern nur, dass dies schwere Vorwürfe seien, da sie ja eigentlich der Schule Betrug unterstellen. Und deshalb sollten sie alles schriftlich einreichen. Es kam aber bis heute nichts Schriftliches auf dem Schulamt an.

Die Eltern versuchten danach, ihr Kind auf einer Privatschule (GS+Gym.) für Klasse 5 (= Gym.) anzumelden (weiß ich, weil die Buschtrommel unter den Schulleitern gut funktioniert). Dort wurde das Kind aber nicht genommen. Danach wollten sie es an derselben Privatschule die 4. Klasse GS wiederholen lassen, wohl mit dem Hintergedanken, dass es danach mit Klasse 5 Gym. schon klappen wird. Aber das Kind wurde auch nicht in Klasse 4 aufgenommen.

Mittlerweile geht das Kind auf die Hauptschule im Nachbarort. Die Eltern können jetzt sagen "Mein Kind geht nach ... in die Schule". So braucht man das Wort Hauptschule nicht zu verwenden.

Armes Würstchen.

tanteerna


Ich hatte vor 3 Jahren einen ähnlichen Fall,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 13:30:47

da ging es um Realschule oder Gymnasium. Meine Empfehlung war
"Realschule", die Eltern wollten das Gymnasium. Die Eltern haben
erst versucht mich zu bestechen (mit Pralinen und sehr
freundlichen Worten), dann wurden sie etwas ungehalten
(Beschimpfungen, Anrufe von "Experten"). Der Junge musste den
Probeunterricht absolvieren. Ergebnis: eindeutig für die Realschule
geeignet. Die Eltern haben geklagt, der SCHULRAT hat eingeknickt
und das Kind geht jetzt zum Gymnasium. Er hat die 6. Klasse mit
Hängen und Würgen geschafft, weil ein Lehrer noch eine der beiden
Fünfen in eine Vier verwandelt hat, warum auch immer.

Genauso armes Würstchen.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: essen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 13:44:07

und wenn man die Fünf nicht in eine Vier verwandeln möchte, ist man bei den Kollegen unten durch.

essen, die aus Erfahrung spricht


Das glaub ich dir gerne, liebe Essen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: clausine Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.10.2009 13:47:27

aber da ich die Eltern 4 Jahre lang erlebt habe, glaube ich eher, dass
da andere Dinge im Spiel waren (siehe Pralinen usw....).


Clausine


Elternwilleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.10.2009 00:19:55

Die Eltern haben geklagt, der SCHULRAT hat eingeknickt und das Kind geht jetzt zum Gymnasium.
Irgendwie scheint in NRW der Elternwille wirklich das Entscheidende zu sein.

Früher, als es den Probeunterricht noch nicht gab, waren die Grundschulempfehlungen ja wirklich nur Empfehlungen. Und fast immer stellten wir an der RS fest, dass die Kinder, die von Anfang an Schwierigkeiten hatten und spätestens nach zwei Jahren abgingen, nur HS-Empfehlung hatten. Aber damals wie heute gab/gibt es Eltern, die es besser wissen


in Rheinland-Pfalzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: amann Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.11.2009 15:57:46

ist ja der Elternwille frei.
Was wichtiger ist: von jahr zu Jahr wird es per Schulgesetz auch schwerer gemacht, Kinder mit mangelhaften Leistungen vom Gymnasium zur Realschule zu verweisen. Im Effekt können wir im Laufe der Zeit immer weniger an Wissen, Arbeitsbereitschaft und Umgangsformen voraussetzen. So richtig paradiesisch ist das auch nicht.


Neuester Standneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tanteerna Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.02.2010 15:42:56

War kürzlich zur Hospitation im Gymnasium. Wen traf ich dort? Besagten Jungen!

Habe dann natürlich den Schulleiter gefragt, wie es dazu gekommen ist, zumal ein Wechsel der Schulform in Bad.-Württ. frühestens zum Ende von Klasse 5 möglich ist.

Der Junge hat wohl auf der Hauptschule recht gute Noten geschrieben. Laut Aussage des Schulleiters fand der Wechsel von der Hauptschule auf Anweisung des Regierungspräsidiums statt. (Zur Information: In Bad.-Württ. sind für die Gymnasien direkt die Reg.präs. zuständig, für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen die Schulämter, deren übergeordnete Behörde dann wiederum das Reg.Präs. ist.) Das Schulamt war seltsamerweise gar nicht beteiligt, obwohl der Junge als Hauptschüler eigentlich zunächst in dessen Zuständigkeitsbereich war.

Aha, dachte ich, Anweisung von oben gegen das Schulgesetz. Welche Beziehungen muss man da haben?

Mittlerweile habe ich gehört, dass die Mutter als ehemalige Elternbeiratsvorsitzende des Gym. sich direkt an den SL des Gym. gewandt hat und dann beide zusammen unter Übergehung der Hauptschulrektorin und des zuständigen Schulamts beim Reg.präs. diese Ausnahme erwirkt haben. Das weiß ich von der HS-Rektorin. Und der Gym.-SL macht Pokerface und tut so "Ja, ich hatte Anweisung, blablabla".

Ich frage mich nun, was der ganze Aufwand mit Beratungslehrer usw. soll, wenn Eltern dann hinterher einfach aufs Reg.präs. spazieren können, dabei noch von einem SL unterstützt werden und das geltende Schulgesetz ad libitum außer Kraft gesetzt wird.

Das war eine interessante Erfahrung.

Viele Grüße
tanteerna


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