Die Entnahme der ruhestandsbezüge für pensionierte Beamte ist Folge fehlender Rückstellungen vergangener Zeiten. Es mach keinen Sinn diese heute zu monieren, zumal die Ruhestandsversorgung der Beamten Teil der Personalkosten ist. Das ist nicht anders als in der Wirtschaft. Der Arbeitgeberanteil in die sozialen Sicherungssysteme ist Teil der Personalkosten.
Wenn heute die Summe der Ruhestandsbezüge die der Aktivenbezüge übersteigt, so ist das auch eine Folge des Personalabbaus bei Bund und Ländern bzw. Folge von einer zunehmenden Anzahl von Angestelltenverträgen.
Lupenrein sprach die Dauer der Beitragszeiten an, die ein Regulativ zur Steuerung der Rentenanwartschaften sind. Ohne die Beamtenfrage in den Vordergrund zustellen, bin ich der Meinung, dass es andere Möglichkeiten für mehr Rentengerechtigkeit gibt.
Das größte Problem der sozialen Sicherungssysteme wie der GRV ist, dass sie abhängig sind von den Arbeitsentgelten. Auf der Grundlage des Arbeitseinkommens werden die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge prozentual bestimmt. Wie in meinem früheren Post gemannt, setzt sich das Einkommen vieler Steuerzahler aber nicht nur aus Erwerbseinkommen zusammen. Dies ist ja auch mit ein Grund, warum ein hoher Steueranteil in die GRV fließt.
Die Angaben zu durchschnittlichen Rentenhöhen sind aus meiner Sicht nicht aussagefähig.
Da gibt es die Rentnerinnen, die neben der eigenen Altersrente noch die 60%-Witwenrente beziehen. Die rentenbezüge müssen also saldiert werden.
Oder der rentner, dessen Rentenanwartschaft berechnet wird aus den geringen Beitragszeiten, die er als Lehrling hatte. Danach hat er dann evtl. noch einige Jahre als Angestellter gearbeitet, um sich dann selbständig zu machen oder als Geschäftsführer zu arbeiten. In beiden Fällen muss er sich nämlich höchstens freiwilig in die GRV einzahlen. So gibt es noch eine Reihe von Besonderheiten, die die Darstellung der Rentenbezüge verzerren. Tatsache ist aber, wer unter dem Durchschnitt verdient hat, wird keine überdurchschnittliche Rente beziehen.