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Forum: "Schwanger während Corona, NRW - was würdet ihr tun?"

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alles verwirrend...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mariamaus2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2020 10:20:10

Ich bin jetzt in der 8. SSW und habe meine Schulleitung schon informiert. Mit dem BAD habe ich heute auch gesprochen und die sagten mir, dass sie die aktuelle Corona-Lage nicht berücksichtigen, sondern der Arbeitgeber über ein BV oder die Arbeit im Distanzlernen entscheidet. Die Bezirksregierung Detmold allerdings würde alle schwangeren Lehrer normal im Präsenzunterricht arbeiten lassen. Bezirksregierung Arnsberg sieht da anders und schickt (meines Wissens) schwangere Lehrer ins Distanzlernen.

Zu welchen Bezirksregierungen gehört ihr den? @osna91, @puzzels, @imo86

Wie ist bei euch der Stand nach den Herbstferien?

Irgendwie scheint es mir, dass jeder das gerade so macht, wie es ihm gerade passt und es keine einheitliche Regelung gibt.

Auf der Seite der Bezirksregierung kann man übrigens auch lesen, dass der Arbeitgeber einen Mundschutz stellen muss, der auch Eigenschutz bietet (also FFP2 oder höher), dieser aber nur 75 Minuten am Stück getragen werden darf. Das ist in Schule eher utopisch..



Bzrgneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: osna91 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2020 13:50:16

Ich gehöre zum Bzrg Münster, bin aber wie schön geschrieben an einer Schule in privater Trägerschaft, da werden die Dinge noch etwas anders gehandhabt. 

 

Ich bin nach wie vor im Homeoffice tätig (mittlerweile 29. Ssw) und die Hürden sind auch unverändert. Von Seiten der SL sieht das ganze eher nach "Augen zu und aussitzen" aus, sodass ich es aufgegeben habe, irgendwelche Vorschläge zur Optimierung zu machen oder anzuprangern, dass der Unterricht so in keiner Weise gleichwertig machbar ist. 

Vor den Ferien war ich schwangerschaftsbedingt 2 Wochen krank geschrieben, jetzt hat mich passend zum Ferienende eine Mittelohrentzündung heimgesucht, ich werde also, sobald ich wieder fit bin, die Situation bis zum Mutterschutz Anfang Dezember "aussitzen" und versuchen, das Beste daraus zu machen in dem Wissen, dass meine SoMi-Noten nichtssagend sein werden, weil ich sie nicht adäquat vergeben kann und dass meine Schüler die Leidtragenden sind, weil wir nicht gehört werden. Aber ich kann es nicht ändern, also resigniere ich, um mich und mein Baby vor zu viel weiterem Stress zu schützen, obwohl sich das Gefühl, aufzugeben, sehr sehr schlecht anfühlt. Aber letztlich bin ich allein gelassen. 



Wo finde ich die Vorgabe?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: innuenda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2020 17:24:48

Kann mir hier jemand sagen. wo ich die "Vorgabe" finde, dass die SL mich vom Präsenzunterricht befreien kann? Meine SL pocht auf die Vorgaben vom B.A.D./Land bzw. möchte ein Schreiben meiner Frauenärztin - die mich aber ungerne krank schreiben möchte, da ich ja gesund bin (aber trotzdem mit Sorge die Gefahren durch Corona sieht.).



Wie ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lamaison Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.10.2020 18:03:42

in dem anderen Thread schrieb: Wenn Schwangere an Corona erkranken, fallen fast alle Medikamente weg. Bauchlage in schweren Fällen auch. Wir sind dem Staat nicht einmal Filteranlagen wert...



Ich spreche von der Bezirksregierung Arnsbergneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: puzzles Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 06:10:41

Hallo,

 

meine Lage hat sich auch nach den Herbstferien nicht verändert. Ich bin mittlerweile in der 26. SSW, habe vom BAD Dortmund immernoch die Empfehlung auf Vermeidung vom Präsenzunterricht und unterrichte daher im Distanzunterricht. Auch hier bin ich weiterhin gezwungen das von der Schule aus zu tun. Die Bezirksregierung Arnsberg ist mir da nicht zur Seite gesprungen, sondern verwies immer auf die jetzige Regelung vom Bund. Auch eine weitere Gefährdungsbeurteilung wurde durch die Schulleitung abgelehnt, obwohl sich die Lage mittlerweile geändert hat. Meine SL vermittelt mir das Gefühl, die Situation ebenfalls auszusitzen und auf die Wahrscheinlichkeit zu hoffen, dass eben nichts passiert.

Die Vorgehensweise, dass ich durch die vollen Flure muss, den Schülern aufschließe usw (vorher beschrieben) kritisiere ich mittlerweile scharf! Der BAD hat sich zu der Empfehlung durchgerungen, weil ich wohl zu oft nachgefragt und auf die Rahmenbedingungen gepocht habe.

Ich habe noch vor den Sommerferien die offizielle Einschätzung vom BAD erhalten, dass ich z.b. bei einem Fall von Keuchhusten 14 Tage Beschäftigungsverbot habe. Das war ein Schreiben mit lauter Kreuzen - habt ihr das auch? Da habe ich nun gefunden, dass ich bei einem positiven Coronafall auch für 14 Tage im BV bin. Normalerweise würde ich dann stattdessen Distanzunterricht machen, aber da die SL mich so hängen lässt, bin ich nicht dazu bereit. 

Ich kenne übrigens im Kreis Arnsberg einige Schulen, in denen die Schulleitung das Risiko für die schwangeren Mitarbeiter nicht tragen möchte und diese deshalb rausnimmt. Es geht anscheinend auch anders.

Liebe Grüße



das ist wirklich nicht toll...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: melalaaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 06:58:30

Mir steht die Bekanntgabe beim Schulleiter noch bevor - aber Angst vor seiner Reaktion habe ich schon. Ich muss es diese Woche machen, dazu hat mich die FA gedrängt (ich bin gerade erst in der 5. SSW). 

Ich möchte mir zumindest nicht vorwerfen lassen, nicht alles zum Schutz getan zu haben. Derzeit gibt es schon wieder einen Corona-Fall in einer meiner Klassen. Während vor den Ferien die SuS der Klasse in Quarantäne geschickt wurden sind nun "vermutlich einzelne SuS nicht anwesend und zuhause" - die Sitznachbarn aber schon? Ich verstehe dieses Vorgehen nicht. Wenn schon die Kontaktverfolgung innerhalb unserer Klassen nicht möglich sind, wie soll man dann dort sicher arbeiten können? 

Ich würde auch sagen, lasse dich so viel es geht krankschreiben. Und wenn du das bist, arbeitest du am besten überhaupt nicht. 



Also erstmal neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: osna91 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 11:49:01

"Ich muss es diese Woche machen, dazu hat mich die FA gedrängt (ich bin gerade erst in der 5. SSW)."

 

Du MUSST überhaupt nichts! Du bist nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft zu berichten, egal was dein FA dazu sagt.

Mein Rat wäre, dir eine zweite Meinung einzuholen (von einem Hausarzt deines Vertrauens?) und dich ggf. von ihm erstmal krankschreiben zu lassen, bis dein eigentlicher FA wieder da ist (war doch eine Vertretung, oder?).



@innuendaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mimi-maus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 15:15:55

In der Schulmail des Landes NRW findet sich ein Links zur aktuellen Infektionsschutzverordnung: www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Dort steht leider nur dieser Satz : "Für Schwangere gelten die generellen Regelungen zu Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz." D.H., dein SL muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und muss anschließend alle erforderlichen Maßnahmen für den Schutz deiner physischen und psychischen Gesundheit (und der deines Kindes) treffen. Vermutlich wird es daher darauf hinauslaufen, dass deine FA dich tatsächlich arbeitsunfähig  schreiben muss. Sie könnte dich, soweit ich weiß, aber auch nur teilweise arbeitsfähig schreiben und die Bedingungen für deinen Arbeitseinsatz vorgeben (so war es zumindest mal bei einer unserer Kolleginnen).

Und hier noch eine Anmerkung zu all denen, die meinen, man muss die SL nicht über eine Schwangerschaft in Kenntnis setzten: "Eine Lehrerin soll, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist, den Arbeitgeber
bzw. Dienstherrn davon unterrichten.", zu finden u.a. auf den Seiten der Bez.reg. Münster.



Corona-Fälleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: melalaaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 16:12:52

Ich komme aus HH, bekanntgeben muss ich es wohl nicht, laut der Gesetzeslage hier.

Langsam sind die Wartezimmer/Arztpraxen dermaßen überfüllt, dass ich nicht weiß, ob ich mit meinem Anliegen wirklich gehört werde, würde ich zum Hausarzt gehen. Das war ja schon beim FA nicht so.

Inzwischen verfolgt das Gesundheitsamt auch nicht mehr unsere Corona-Fälle in der Schule. Es zählt nur noch der Tag, an dem Symptome begonnen haben - und dennoch wird keine Quarantäne für die Klasse ausgesprochen. Im Moment sind die Lehrkräfte richtig empört, so wie ich das aus der Ferne beurteilen kann (ich bin diese Woche krankgeschreiben). Ich hatte zumindest defintiv Kontakt, schon zum zweiten Mal innerhalb von 5 Arbeitstagen. Aber das Gesundheitsamt verfolgt ja nur bei 15 min face-to-face und ohne Maske. 



Betriebsärzte helfen zum Teilneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: puzzles Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.10.2020 17:27:46 geändert: 27.10.2020 18:22:36

Hallo nochmal,

auch in NRW besteht keine Pflicht eine Schwangerschaft zu melden. Es gibt verschiedene, denkbare Situationen, in denen eine Benachrichtigung über eine Schwangerschaft negative Konsequenzen haben könnte. Nur weil man es mitteilen soll, heißt es nicht, dass du gezwungen werden kannst.

Aber erst mit der Mitteilung greift überhaupt der Mutterschutz. Das sollte man bedenken.

Zudem ist es in NRW so, dass du, sobald du deine Schwangerschaft mitteilst, zunächst nicht mehr unterrichten darfst, bis der Betriebsarzt eine Eignungseinschätzung gegeben hat. Das geschieht unabhängig von der jetzigen Pandemielage. Das beinhaltet u.a. den Impfschutz bei Masern und Röteln oder die Arbeit mit Kindern unter 10 Jahren. Erst wenn der Betriebsarzt dich einsatzfähig einschätzt, wirst du wieder eingesetzt.


Bei dieser Beurteilung über die Einsatzfähigkeit ist bei mir der Verweis, dass bei Coronafällen an der Schule ein befristetes Beschäftigungsverbot von 14 Tagen erteilt wird, aufgelistet. Dabei ist immer der letzte Fall der Startpunkt für die Rechnung. Demnach dürftest du, wenn es konkrete Fälle an der Schule gibt, nicht arbeiten. Ähnliche Verweise gibt es bei Keuchhusten an der Schule.
Ist das bei anderen Schwangeren anders?

Hier ein kleiner Nachtrag mit evtl. hilfreichen Links, die als Diskussionsgrundlage dienen könnten. Besonders der 3. Link ist aktuell und für uns sehr interessant.

https://www.bafza.de/fileadmin/Programme_und_Foerderungen/Unterstuetzung_von_Gremien/Ausschuss-fuer-Mutterschutz/Informationspapier_Mutterschutz_und_SARS-CoV-2_200414.pdf

https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/unterstuetzung-von-gremien/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle/faq-zu-mutterschutz-und-sars-cov-2/

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/c/corona/downloads/arbeitsmedizinische_empfehlungen.pdf



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